Geldwäschegesetz

Geldwäschegesetz (GWG) und seine Auswirkungen auf Immobilienmakler

Das Geldwäschegesetz (GWG) bringt einige wichtige Verpflichtungen für Immobilienmakler mit sich, die dazu dienen, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterstützen.

Diese Verpflichtungen betreffen sowohl die Immobilienmakler als auch ihre Kunden. Im Folgenden werden die Hauptaspekte dieser Verpflichtungen näher erläutert:

Kopierpflicht:

Gemäß dem GWG sind Verpflichtete, zu denen auch Immobilienmakler gehören, verpflichtet, vollständige Kopien von Dokumenten und Unterlagen anzufertigen oder sie vollständig optisch zu digitalisieren. Kunden, einschließlich Käufer und Verkäufer von Immobilien, sind ebenfalls verpflichtet, bei der Identifizierung mitzuwirken. Das einfache Abschreiben von Ausweisdaten auf einen Zettel oder die Erfassung in einem Dokumentationsbogen genügen nicht mehr. Wenn der Maklerkunde nicht bei der Identifizierung mitwirkt oder sich auffällig verhält, kann dies bereits Anlass für eine Verdachtsmeldung des Maklers sein.

Identifizierungszeitpunkt:

Der Zeitpunkt für die Identifizierung der Vertragsparteien wurde geändert. Nun müssen Immobilienmakler nicht mehr spätestens bei der ersten Besichtigung identifizieren, sondern erst dann, wenn ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Kaufvertrags besteht und die Kaufvertragsparteien hinreichend bestimmt sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Käufer zum Kauf entschließt oder eine Reservierung vornimmt.

Wer ist zu identifizieren?

Sobald ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrags besteht, sind nun sowohl Käufer als auch Verkäufer zu identifizieren, unabhängig davon, mit wem der Maklervertrag geschlossen wurde.

Diese gesetzlichen Verpflichtungen sind für Immobilienmakler von großer Bedeutung. Sie umfassen die Erfassung von Identitätsdaten, einschließlich Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Anschrift und Staatsangehörigkeit bei natürlichen Personen. Bei Firmen und juristischen Personen werden zusätzlich Informationen wie Firma, Rechtsform, Registernummer (sofern vorhanden), Anschrift des Sitzes und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder gesetzlicher Vertreter erfasst. In einigen Fällen kann auch die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sein, insbesondere wenn dieser mehr als 25 % der Firmen- oder Kapitalanteile hält.

Um diese Verpflichtungen zu erfüllen, überprüfen wir bei natürlichen Personen die Identität anhand von Ausweispapieren und fertigen eine Kopie davon an. Diese Kopie wird zu unseren Akten genommen, und es wird vermerkt, dass sie mit dem Original übereinstimmt. Bei Firmen und juristischen Personen verwenden wir Handelsregisterauszüge und gegebenenfalls Gesellschafterlisten, von denen Kopien erstellt und archiviert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterlagen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität gemäß den gesetzlichen Anforderungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden müssen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Einhaltung des Geldwäschegesetzes. Wenn Sie weitere Fragen oder Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie interessieren sich für eine Eigentumswohnung und möchten sich über Wohnungstypen informieren?
Apartment | Etagenwohnung | Erdgeschosswohnung | Dachgeschosswohnung | Gartenwohnung | Loft-Wohnung | Maisonette-Wohnung | Penthouse-Wohnung | Hochparterre | Souterrainwohnung | Terrassenwohnung

Kommen Sie zu Home-Ex Immobilien und vertrauen dem Immobilienmakler für Eigentumswohnungen

Telefon: 02182 / 573 223
E-Mail: info@Home-Ex.de

 

Unsere Social Media – Kanäle:
www.twitter.com/home_ex | www.instagram.com/immobilien.kaarst