Eigentumswohnungen

Mit Home-Ex Immobilien Eigentumswohnungen verkaufen - kaufen

Home-Ex Immobilien ist der Immobilienmakler für Eigentumswohnungen

Hintergrundinformationen zu Eigentumswohnungen

Das Gebäude und vorhandene Grundstück stellt ein Sondereigentum dar und wird als Gemeinschaftseigentum aufgeteilt.
Jeder Eigentümer der Wohnung hat sein Sondereigentum. Welche Räume das konkret sind, ist in der Teilungserklärung niedergeschrieben.
Beschlüsse die von der Wohnungseigentümergemeinschaft in der jährlich von der Hausverwaltung einberufenen Versammlung  getätigt werden, sind für alle Eigentümer bindend. Für vorhandene Mieter in Eigentumswohnungen haben diese allerdings keine Auswirkung.
Das Eigentum bei Immobilien ist durch eine Eintragung im Grundbuch festgeschrieben. Jede einzelne Wohnung besitzt ein Grundbuchblatt.

Eigentumswohnungen haben typischerweise eine Wohnfläche von 45 bis 120 qm, Apartments verfügen i.d.R. über eine Fläche von weniger als 45 qm.

Definition “Wohnung”
Eine Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist. Die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche muss mindestens 23 Quadratmeter betragen.” (§ 181 (9) Bewertungsgesetz [BewG])

Hinweise über die sog. Geschossigkeit von Wohnungen:
eingeschossige Wohnung: Etagenwohnung, Geschosswohnung, Apartment (Appartement)
mehrgeschossige Wohnung, mit innenliegender Treppe sind wie folgt anzufinden:
Maisonette- und Galeriewohnung sind meistens zwei-, selten höhergeschossig
Split-Level Wohnung sind über mindestens drei halbgeschossig versetzte Ebenen als Duplex-Wohnung
Triplex Wohnungen erstrecken sich über zwei bzw. drei Etagen
Stadthaus- und Townhouse Wohnungen verfügen über eine mindestens dreigeschossige Wohnung mit einem Erd- und zwei Obergeschossen

Hinweise über die Lagebezeichnung von Wohnungen in Gebäuden:
Einliegerwohnung: Ist eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus
Souterrain, Tiefparterre sind teilweise unter der Geländeoberfläche liegende Wohnungen
Gartenwohnung, Terrassenwohnung nennt man im Erdgeschoss (Parterre) liegende Wohnungen
Hochparterre: etwa eine „halbe Treppe“ bzw. eine halbe Geschosshöhe über der Geländeoberfläche liegende Wohnungen
Beletage, Piano nobile: höherwertig ausgestattete Wohnungen im Obergeschoss des Objektes
Staffelgeschoss: Ein Staffelgeschoss springt mit mindestens einer Außenwand gegenüber dem darunterliegenden Geschoss zurück und weist i.d.R. weniger als 2/3 bzw. 3/4 der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses auf
Mansarde: Wohnung im ausgebauten Dachgeschoss und  verfügt über schräge Wände
Penthouse, Attikawohnung: Eine Wohnung auf einem Flachdach bei der die Grundfläche hinter der Flucht der unteren Geschosse zurücktritt und wird auch als Reihen-Penthouse angeboten
On-Top-Etage: nachträgliche Aufstockung und wird auch als vertikale Nachverdichtung bezeichnet

Sie interessieren sich für eine Eigentumswohnung und möchten sich über Wohnungstypen informieren?
Apartment | Etagenwohnung | Erdgeschosswohnung | Dachgeschosswohnung | Gartenwohnung | Loft-Wohnung | Maisonette-Wohnung | Penthouse-Wohnung | Hochparterre | Souterrainwohnung | Terrassenwohnung

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